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Nicht jede Tablette ist ohne Risiko teilbar
Nicht jede Tablette ist ohne Risiko teilbar Es erscheint so einfach: Aus eins mach zwei. Deshalb wird in Deutschland jede vierte Tablette geteilt. Vorteile hat dieses Verfahren scheinbar viele, aber auch schwerwiegende Nachteile. Zunächst bietet das Teilen die Möglichkeit, die Dosierung an den Bedarf des Patienten anzupassen. Dies kommt beispielsweise zum Tragen, wenn die Therapie einoder ausschleichend von statten gehen soll, also mit einer ansteigenden und geringer werdenden Dosierung. Zudem können Patienten durch das Tablettenteilen Geld sparen. Denn ein doppelt so hoher Wirkstoffgehalt geht meist nicht mit der Verdopplung der Kosten einher. Patienten, die regelmäßig Tabletten einnehmen müssen, können somit Praxisgebühr und Zuzahlung minimieren. Für den Arzt ergibt sich eine geringere Belastung seines Budgets. Häufi g ist auch die bessere Schluckbarkeit des Medikaments ein Grund, warum die Patienten dieses teilen oder sogar mörsern. Oft erfolgt dies jedoch auf Anordnung des Arztes.

Laut Untersuchungen gibt es allerdings einige bedenkliche Probleme beim Teilen. So fehlen in vielen Beipackzetteln Hinweise auf die Teilbarkeit, rund neun Prozent der geteilten Tabletten enthalten keine Bruchkerbe und jede 25. Tablette, die geteilt wird, ist nicht dafür geeignet – das sind die Ergebnisse aus Untersuchungen. Für Verwirrung sorgen auch Schmuckkerben, die suggerieren, dass ein Medikament teilbar ist. Je nach Arzneiform und deren Galenik ist das Stückeln nicht möglich: Das gilt beispielsweise für Dragees, Weichgelatine-Kapseln oder in der Regel für alle Tabletten ohne Bruchkerbe. Werden sogenannte Retard-Tabletten geteilt, besteht die Gefahr, dass der Wirkstoff, der eigentlich über einen längeren Zeitraum freigesetzt werden soll, auf einen Schlag in den Blutkreislauf gelangt. Hierbei können sich lebensgefährliche Situationen ergeben. Wenn die Ummantelung die Tabletten vor der aggressiven Magensäure schützen soll, werden sie unter Umständen unwirksam.

Ein großes Problem stellt auch der Teilungsvorgang selbst dar. Viele Patienten sind nicht in der Lage, die Tabletten so zu halbieren, dass zwei gleich große Stücke entstehen. Somit enthält eine Hälfte zu viel Wirkstoff, die andere zu wenig. Oft zerbröseln die Tabletten auch an der Bruchkante, was den Gehalt des Wirkstoffes ebenfalls verringert. Deshalb sollte Teilen mit dem Küchenmesser vermieden werden. Besser ist es, sich in der Apotheke einen Tablettenteiler zu kaufen. Dort kann man auch erfahren, ob das Medikament geteilt werden darf.
 
Starker Wochenlack gegen Nagelpilz

Jeder achte in Deutschland leidet unter Nagelpilz, nur jeder fünfte Betroffene behandelt die ansteckende Pilzinfektion. Nagelpilz heilt aber niemals von alleine und muss in jedem Fall behandelt werden.

Einmal in der Woche: Wirksam und garantiert anwenderfreundlich

Eine Nagelpilztherapie dauert zwischen 6 und 12 Monaten. Umso wichtiger ist daher eine effektive und vor allem einfache Therapie. Besonders eignet sich ein medizinischer Nagellack, der nur einmal wöchentlich aufgetragen werden muss. Mit dem starken Wochenlack gegen Nagelpilz sind über einen Behandlungszeitraum von durchschnittlich neun Monaten nur 36 Anwendungen nötig. Ein täglich anzuwendender Nagellack muss im gleichen Zeitraum 252 Mal aufgetragen werden.

Nach dem Auftragen bildet der Wochenlack eine klare, wasserfeste Lackschicht auf dem Nagel. Ein unbeabsichtigtes Abwaschen ist damit so gut wie ausgeschlossen. Der Nagel kann jetzt auch mit kosmetischem, farbigem Nagellack überlackiert werden.

Unbehandelt kann die Pilzinfektion zur Zerstörung und Ablösung des Nagels führen. Die Infektion kann sich auch auf gesunde Nägel und die Haut ausbreiten. Je früher mit der Behandlung begonnen wird, desto besser. In den meisten Fällen, wenn die Nagelwurzel, von der aus der Nagel wächst, noch nicht in Mitleidenschaft gezogen ist, ist eine rein äußerliche Behandlung mit dem medizinischen Wochenlack ausreichend.

 
Kreuzallergie: Birke und Soja ähneln sich
Allergiker, die auf Birkenpollen reagieren, sind unter Umständen auch auf sojahaltige Nahrungsmittel allergisch. Grund ist, dass Birke und Soja ein sehr ähnliches Allergen enthalten. Dadurch kann es zu einer sogenannten Kreuzreaktion kommen, das heißt, dass die Nahrungsmittelallergie durch die ursprüngliche Pollenallergie hervorgerufen wird.

Nach Schätzung von Wissenschaftlern leben in Deutschland vier bis acht Millionen Menschen mit einer Birkenpollenallergie. Fast drei Millionen könnten zusätzlich von einer Kreuzsensibilisierung auf Sojaprodukte betroffen sein. Allergologen raten betroffenen Birkenpollenallergikern deshalb, auf nicht-fermentierte Sojaprodukte wie Sojagetränke, Sojaflocken oder Tofu zu verzichten. Erhitzte oder stark fermentierte Sojaprodukte wie Sojaöl, geröstete Sojabohnen oder Sojasauce sind hingegen meist unbedenklich. Da Bestandteile der Sojabohne in rund 30.000 Nahrungsmitteln als Zutat oder Zusatzstoff versteckt enthalten sind, ist es für Patienten mit einer Soja- oder Birkenpollenallergie jedoch oft schwierig, diese zu meiden.

Lebensmittel aus Soja dienen Vegetariern aufgrund ihres Proteinreichtums häufig als Ersatz für Fleisch und Kuhmilch. Die zunehmende Verbreitung von Sojaprodukten ist einer der Gründe, warum Soja als Allergen inzwischen eine so große Bedeutung hat.

Anzeichen einer allergischen Reaktion sind Juckreiz und Schwellungen im Mund- und Rachenraum. Manche Patienten leiden auch unter Ausschlag, Atemproblemen, Magen-Darm-Beschwerden oder Herz-Kreislauf-Störungen. Wer besonders schwer auf Soja reagiert, sollte sich ein Notfallset mit Antihistaminika, Kortikoiden und Adrenalin verordnen lassen, das bei einem anaphylaktischen Schock lebensrettend sein kann.

Leidet der Patient an einer Birkenpollenallergie, kann der Hautarzt oder Allergologe mit Hilfe eines Prick-Test feststellen, ob eine Kreuz allergie mit Soja vorliegt. Bei einem positiven Testergebnis kann mittels eines Provokationstest, bei dem der Patient Sojaprotein zu sich nimmt, die Diagnose gesichert werden. Zusätzlich lässt sich ein Schwellenwert ermitteln, ab dem eine allergische Reaktion ausgelöst wird. Ein solcher Provokationstest darf nur unter ärztlicher Anleitung erfolgen, da bei einem möglichen allergischen Schock der Arzt dann sofort entsprechende * Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Notfallmaßnahmen ergreifen kann.
 
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